Formular entschädigungsantrag

Antrag auf Entschädigung im Fall einer diffusen Ölverschmutzung nach Überschwemmungen im Juli 2021

Gegenstand

Die Region Wallonien gewährt unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung, um die Diagnose und das Management von diffusen Ölverschmutzungen sicherzustellen, die sich auf unbebauten Flächen ablagern, die von den außergewöhnlichen Überschwemmungen im Juli 2021 betroffen waren. Unter unbebautem Land versteht man Flächen, auf denen der Boden noch sichtbar ist.

Der Gesamtbetrag der von der wallonischen Regierung bereitgestellten Finanzhilfen beläuft sich auf 2.000.000 Euro, die den durch die Schäden betroffenen Gemeinden, Einzelpersonen, Unternehmen und Selbstständigen zur Finanzierung von Gutachten, Studien und zur Sanierung von durch Kohlenwasserstoffe verunreinigten Böden nach den Überschwemmungen gewährt werden.

Bereich der Reinigungsarbeiten

Diese Entschädigung ist für diffuse Verschmutzungen unbestimmten Ursprungs bestimmt, die nicht durch Versicherungen übernommen werden. Im Falle einer punktuellen Verschmutzung, die mit einer bekannten und identifizierten Verschmutzungsquelle zusammenhängt (z. B. wenn der Tank, der die Verschmutzung verursacht hat, noch vorhanden ist), sollte der Schaden zuerst der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.

Der geografische Geltungsbereich der Entschädigung ist auf die folgenden 20 Gemeinden beschränkt:

  • die 84 Gemeinden der Provinz Lüttich;
  • die 38 Gemeinden der Provinz Namür;
  • die 44 Gemeinden der Provinz Luxemburg;
  • die folgenden Gemeinden in der Provinz Wallonisch-Brabant: Beauvechain, Braine-le-Château, Chastre, Chaumont-Gistoux, Court-Saint-Etienne, Genappe, Grez-Doiceau, Hélécine, Incourt, Jodoigne, Mont-Saint-Guibert, Orp-Jauche, Ottignies-Louvain-la-Neuve, Perwez, Ramilies, Rebecq, Tubize, Villers-la-Ville, Walhain und Wavre;
  • die folgenden Gemeinden in der Provinz Hennegau: Aiseau-Presles, Beaumont, Braine-le-Comte, Charleroi, Châtelet, Chimay, Ecaussinnes, Erquelinnes, Estinnes, Farciennes, Fleurus, Froidchapelle, Gerpinnes, Ham-Sur-Heure-Nalinnes, La Louvière, Les Bons Villers, Mons, Momignies Montigny-le-Tilleul, Pont-à-Celles, Quévy, Sivry-Rance und Thuin.

Entschädigung ist nur möglich bei Schäden an unbebauten Grundstücken, die in einer der 209 oben genannten Gemeinden liegen.

Zielpublikum

Natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe einen ständigen Wohnsitz oder eine Immobilie auf dem Gebiet einer der 209 betroffenen Gemeinden der Wallonischen Region haben.

Juristische Personen, die zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe ihren Sitz oder eine Niederlassung auf dem Gebiet einer der 209 betroffenen Gemeinden der Wallonischen Region haben.

Einreichung eines Entschädigungsantrags

Der Entschädigungsantrag muss vom Eigentümer der Immobilie gestellt werden. Er ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, und zwar an bei dem in jeder betroffenen Gemeinde eigens zu diesem Zweck benannten Ansprechpartner. Ein Eigentümer, der Grundstücke in mehr als einer Gemeinde besitzt, muss daher in jeder Gemeinde einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Der Antrag kann ab dem 15.08.2021 eingereicht werden.

Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der letzte Tag des sechsten Monats, der auf den Monat folgt, in dem der vorgenannte Erlass der wallonischen Regierung im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde.

Wird der Antrag von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts eingereicht, verlängert sich diese Frist um 3 Monate.

Ist der erlittene Schaden durch einen Versicherungsvertrag gedeckt, muss vor der Einreichung des Antrags eine Schadensregulierung bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden.

Der Antrag auf Entschädigung muss alle betroffenen Flächen umfassen, die in derselben Gemeinde liegen und demselben Eigentümer gehören.

Wenn bestimmte Immobilien im Besitz mehrerer Personen sind (Miteigentum), können die Eigentümer einen gemeinsamen Antrag stellen. Sie können auch beschließen, jeweils einen Antrag für ihren Anteil an der Immobilie zu stellen.

Eheleute und Lebensgefährten können einen gemeinsamen Antrag für alle ihre Immobilien (gemeinsames Eigentum und jeweils eigenes Eigentum) stellen.

Unterlagen

Ziehen Sie es vor, das Formular auszudrucken und es direkt bei Ihrer Gemeinde auszufüllen? Hier können Sie das Formular in Papierform herunterladen Formular Diffuse Ölverschmutzung.

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihres Formulars? Hier finden Sie unsere Anleitung zum Ausfüllen des Formulars für diffuse Verschmutzung . Sie können uns auch unter communication@spaque.be kontaktieren.

Legale Aspekte

Dekret vom 26. Mai 2016 bezüglich der Wiedergutmachung bestimmter Schäden, die durch allgemeine Naturkatastrophen verursacht werden.

Erlass der wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016 zur Ausführung des Dekrets vom 26. Mai 2016 bezüglich der Wiedergutmachung bestimmter Schäden, die durch allgemeine Naturkatastrophen verursacht werden.

Erlass der wallonischen Regierung über die Auftragserteilung an die SPAQUE zur Sicherstellung des Managements von Abfällen und Kohlenwasserstoffen nach den Überschwemmungen.

Vorabinformationen

Der Entschädigungsantrag muss vom Eigentümer der Immobilie gestellt werden.

Wenn Ihr Antrag sowohl private als auch gewerbliche Immobilien betrifft, müssen Sie nur einen Entschädigungsantrag stellen. Es ist nicht notwendig, mehrere Anträge einzureichen.

Vorfragen - Versicherung

* pflichtfeld
Ungeteiltes Eigentum ist Eigentum, an dem zwei oder mehr Personen im Rahmen einer ungeteilten Eigentumsordnung gemeinsam beteiligt sind.

1. Daten des Antragstellers

1.1 Identifizierung des Antragstellers

1.2. Anschrift der geschädigten Person

Bitte geben Sie mindestens eine Telefon- oder Handynummer an

2. Kontaktdaten des Vertreters

Nur auszufüllen, wenn Sie dieses Formular als Bevollmächtigter für eine geschädigte Person ausfüllen

2.1 Identifizierung des Vertreters

2.2. Adresse des Vertreters

Bitte geben Sie mindestens eine Telefon- oder Handynummer an

3. Identifizierung der geschädigten Grundstücke

Nochmaliger Hinweis: Dieser Entschädigungsantrag betrifft nur unbebaute Grundstücke und Immobilien, die von der diffusen Ölverschmutzung infolge der Überschwemmungen im Juli 2021 betroffen sind.

  • Er gilt nicht für bewegliche Güter oder den bebauten Teil von Immobilien.
  • Der Antrag auf Entschädigung muss alle betroffenen Flächen umfassen, die in derselben Gemeinde liegen und demselben Eigentümer gehören.
  • Für jedes Grundstück mit einer anderen Adresse ist, so oft wie notwendig, eine Aufteilung in Grundstück Nr. 1, Grundstück Nr. 2, Grundstück Nr. 3, … vorzunehmen.
  • Falls ein Lageplan des betroffenen Grundstücks vorhanden ist, fügen Sie ihn bitte diesem Antragsformular bei.

Grundstück Nr.1

Der geografische Geltungsbereich der Intervention ist auf die Gemeinden auf der Liste beschränkt
(Gemeinde/Abteilung/Sektion/Nummer)

4. Beschreibung der auf den betroffenen Grundstücken festgestellten Verschmutzungen

Dieser Teil des Formulars dient dazu, vorläufige Informationen über den Schweregrad und das Ausmaß der potenziellen Verschmutzung zu erheben, um die Untersuchungen zu organisieren, die für die Diagnose des Bodenzustands erforderlich sind.

Grundstück Nr.1

5. Liste der dem Antragsformular beizufügenden Unterlagen

Wenn Sie ein Bevollmächtigter sind:

  • Vollmacht oder Nachweis der angegebenen Eigenschaft

Falls ein Lageplan des betroffenen Grundstücks vorhanden ist, fügen Sie ihn bitte diesem Antragsformular bei.
In Fall von Gemeinschaftseigentum

  • Dokument zum Nachweis des Anteils des Antragstellers an der beschädigten Immobilie
Eine Datei auswählen
Zulässige Dateiformate: jpg, png, pdf | Maximum 10 Mo
  • Fichier 1

6. Ehrenerklärung

7. Schutz der Privatsphäre und Rechtsmittel

Schutz der Privatsphäre

In Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO/GDPR) informieren wir Sie über Folgendes:

  • Die Daten, die Sie beim Ausfüllen des Formulars angeben, sind ausschließlich dazu bestimmt, die Bearbeitung Ihres Dossiers bei Ihrer Gemeindeverwaltung, der SPAQUE und dem öffentlichen Dienst der Wallonie zu gewährleisten;
  • diese Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie für die vollständige Durchführung der im Formular angegebenen Maßnahmen erforderlich ist;
  • diese Daten werden ausschließlich an die Dienststelle der wallonischen Regierung übermittelt, die für die im Formular angegebenen Maßnahmen zuständig ist;
  • Sie haben ein Recht auf Zugang, Korrektur und gegebenenfalls Löschung der Sie betreffenden Informationen. Sie haben des Weiteren das Recht, Ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
  • Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die SPAQUE SA, Avenue Maurice Destenay, 13, 4000 Lüttich, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Jean-François Robe. Jegliche Anfragen bezüglich des Schutzes Ihrer Daten können Sie an die Beauftragte für die Verwaltung personenbezogener Daten bei der SPAQUE, Frau Sophie al ASSOUAD richten, und zwar per E-Mail andpo@spaque.beoder per Post, avenue Maurice Destenay, 13, 4000 Lüttich.
  • Sie haben das Recht, bei der Datenschutzbehörde ein Auskunftsersuchen, ein Schlichtungsersuchen oder eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Schutz Ihrer Daten einzureichen (www.autoriteprotectiondonnees.be/citoyen/agir/introduire-une-plainte).

Rechtsmittel

Was ist zu tun, wenn Sie am Ende des Verfahrens mit der getroffenen Entscheidung oder dem durchgeführten Eingriff nicht zufrieden sind?

  1. Einlegen einer internen Beschwerde bei der SPAQUE.
    Wenden Sie sich an die SPAQUE, um die Gründe für Ihre Unzufriedenheit darzulegen, oder nutzen Sie den speziellen Verwaltungsrechtsbehelf, wenn dieser im Verfahren vorgesehen ist.
  2. Einlegen einer Beschwerde beim Schlichter.
    Wenn Sie nach den ersten Schritten bei der SPAQUE immer noch unzufrieden mit der Entscheidung sind, können Sie eine Beschwerde beim Schlichter der Wallonie einreichen:
    Der Schlichter
    Rue Lucien Namèche, 54 bis 5000 Namür
    Kostenlose Rufnummer: 0800 19 199
    http://www.le-mediateur.be