Gegenstand
Die Region Wallonien gewährt unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung, um die Diagnose und das Management von diffusen Ölverschmutzungen sicherzustellen, die sich auf unbebauten Flächen ablagern, die von den außergewöhnlichen Überschwemmungen im Juli 2021 betroffen waren. Unter unbebautem Land versteht man Flächen, auf denen der Boden noch sichtbar ist.
Der Gesamtbetrag der von der wallonischen Regierung bereitgestellten Finanzhilfen beläuft sich auf 2.000.000 Euro, die den durch die Schäden betroffenen Gemeinden, Einzelpersonen, Unternehmen und Selbstständigen zur Finanzierung von Gutachten, Studien und zur Sanierung von durch Kohlenwasserstoffe verunreinigten Böden nach den Überschwemmungen gewährt werden.
Bereich der Reinigungsarbeiten
Diese Entschädigung ist für diffuse Verschmutzungen unbestimmten Ursprungs bestimmt, die nicht durch Versicherungen übernommen werden. Im Falle einer punktuellen Verschmutzung, die mit einer bekannten und identifizierten Verschmutzungsquelle zusammenhängt (z. B. wenn der Tank, der die Verschmutzung verursacht hat, noch vorhanden ist), sollte der Schaden zuerst der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.
Der geografische Geltungsbereich der Entschädigung ist auf die folgenden 20 Gemeinden beschränkt:
- die 84 Gemeinden der Provinz Lüttich;
- die 38 Gemeinden der Provinz Namür;
- die 44 Gemeinden der Provinz Luxemburg;
- die folgenden Gemeinden in der Provinz Wallonisch-Brabant: Beauvechain, Braine-le-Château, Chastre, Chaumont-Gistoux, Court-Saint-Etienne, Genappe, Grez-Doiceau, Hélécine, Incourt, Jodoigne, Mont-Saint-Guibert, Orp-Jauche, Ottignies-Louvain-la-Neuve, Perwez, Ramilies, Rebecq, Tubize, Villers-la-Ville, Walhain und Wavre;
- die folgenden Gemeinden in der Provinz Hennegau: Aiseau-Presles, Beaumont, Braine-le-Comte, Charleroi, Châtelet, Chimay, Ecaussinnes, Erquelinnes, Estinnes, Farciennes, Fleurus, Froidchapelle, Gerpinnes, Ham-Sur-Heure-Nalinnes, La Louvière, Les Bons Villers, Mons, Momignies Montigny-le-Tilleul, Pont-à-Celles, Quévy, Sivry-Rance und Thuin.
Entschädigung ist nur möglich bei Schäden an unbebauten Grundstücken, die in einer der 209 oben genannten Gemeinden liegen.
Zielpublikum
Natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe einen ständigen Wohnsitz oder eine Immobilie auf dem Gebiet einer der 209 betroffenen Gemeinden der Wallonischen Region haben.
Juristische Personen, die zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe ihren Sitz oder eine Niederlassung auf dem Gebiet einer der 209 betroffenen Gemeinden der Wallonischen Region haben.
Einreichung eines Entschädigungsantrags
Der Entschädigungsantrag muss vom Eigentümer der Immobilie gestellt werden. Er ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, und zwar an bei dem in jeder betroffenen Gemeinde eigens zu diesem Zweck benannten Ansprechpartner. Ein Eigentümer, der Grundstücke in mehr als einer Gemeinde besitzt, muss daher in jeder Gemeinde einen Antrag auf Unterstützung stellen.
Der Antrag kann ab dem 15.08.2021 eingereicht werden.
Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der letzte Tag des sechsten Monats, der auf den Monat folgt, in dem der vorgenannte Erlass der wallonischen Regierung im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde.
Wird der Antrag von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts eingereicht, verlängert sich diese Frist um 3 Monate.
Ist der erlittene Schaden durch einen Versicherungsvertrag gedeckt, muss vor der Einreichung des Antrags eine Schadensregulierung bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden.
Der Antrag auf Entschädigung muss alle betroffenen Flächen umfassen, die in derselben Gemeinde liegen und demselben Eigentümer gehören.
Wenn bestimmte Immobilien im Besitz mehrerer Personen sind (Miteigentum), können die Eigentümer einen gemeinsamen Antrag stellen. Sie können auch beschließen, jeweils einen Antrag für ihren Anteil an der Immobilie zu stellen.
Eheleute und Lebensgefährten können einen gemeinsamen Antrag für alle ihre Immobilien (gemeinsames Eigentum und jeweils eigenes Eigentum) stellen.
Unterlagen
Ziehen Sie es vor, das Formular auszudrucken und es direkt bei Ihrer Gemeinde auszufüllen? Hier können Sie das Formular in Papierform herunterladen Formular Diffuse Ölverschmutzung.
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihres Formulars? Hier finden Sie unsere Anleitung zum Ausfüllen des Formulars für diffuse Verschmutzung . Sie können uns auch unter communication@spaque.be kontaktieren.
Legale Aspekte
Dekret vom 26. Mai 2016 bezüglich der Wiedergutmachung bestimmter Schäden, die durch allgemeine Naturkatastrophen verursacht werden.
Erlass der wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016 zur Ausführung des Dekrets vom 26. Mai 2016 bezüglich der Wiedergutmachung bestimmter Schäden, die durch allgemeine Naturkatastrophen verursacht werden.
Erlass der wallonischen Regierung über die Auftragserteilung an die SPAQUE zur Sicherstellung des Managements von Abfällen und Kohlenwasserstoffen nach den Überschwemmungen.
Vorabinformationen
Der Entschädigungsantrag muss vom Eigentümer der Immobilie gestellt werden.
Wenn Ihr Antrag sowohl private als auch gewerbliche Immobilien betrifft, müssen Sie nur einen Entschädigungsantrag stellen. Es ist nicht notwendig, mehrere Anträge einzureichen.